AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
UNTERNEHMER
I. Präambel
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Werkverträge zwischen dem Auftraggeber in seiner Eigenschaft als Unternehmer (nachstehend kurz „AG“) und der Gelmini & Partner GmbH (nachstehend kurz „AN“).
Abweichungen der nachstehenden AGB gelten nur insoweit diese von der Gelmini & Partner GmbH ausdrücklich anerkannt wurden und der Geltung schriftlich zugestimmt wurde.
II. Vertragsabschluss
Die Anbote des AN verstehen sich unverbindlich und freibleibend insbesondere hinsichtlich des Honorars.
Enthält die Auftragsbestätigung des AN Änderungen gegenüber dem erteilten Anbot, so gelten diese als genehmigt, insofern kein unverzüglicher schriftlicher Widerspruch des AG erfolgt.
Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
Der Inhalt der zwischen dem AG und dem AN abgeschlossenen Vereinbarung ergibt sich primär aus dem schriftlichen Werkvertrag samt Anlagen und diesen AGB.
Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den AN um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.
III. Leistungsumfang
Die vom AN zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der vertraglichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.
Der AN vertritt den AG im Zusammenhang mit der Tätigkeit des AN als Örtliche Bauaufsicht bei der Abwicklung des Bauprojektes im Ausmaß des vereinbarten Leistungsumfanges.
IV. Honorar und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung der Leistungen des AN erfolgt gemäß den vertraglich vereinbarten Honorarsätzen.
Sollten sich die dem Honorar zugrunde gelegte Bemessungsgrundlage zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung ändern, so ist der AN berechtigt, die Bemessungsgrundlage zu erhöhen und das dem AN zustehende Honorar entsprechend anzupassen.
Mehrleistungen durch Änderungen, die nicht der Sphäre des AN zuzurechnen sind und eine Neubearbeitung oder Umarbeitung einzelner Bereiche erfordern, insbesondere infolge behördlicher Auflagen, Änderungen relevanter Vorschriften und Gesetze und infolge geänderter Wünsche des AN, sind entsprechend dem erhöhten Leistungsumfang zusätzlich zu vergüten.
Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 456 UGB berechnet.
Bei Zahlungsrückstand von mehr als 30 Tagen ist der AN berechtigt, seine Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen auszusetzen, ohne dass dies als Vertragsverletzung gilt.
Die Kompensation allfälliger Gegenforderungen mit dem (Honorar-)Forderung aus welchem Grund auch immer, ist unzulässig, es sei denn, diese stehen im rechtlichen Zusammenhang mit der (Honorar-) Forderung und wurden vom AN anerkannt oder deren Zurechtbestehen wurde gerichtlich festgestellt.
V. Pflichten des Auftraggebers
Der AG verpflichtet sich, dem AN alle zur Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Der AG sorgt dafür, dass erforderliche Entscheidungen rechtzeitig getroffen werden, um Verzögerungen im Bauablauf zu vermeiden.
Der AG hat die durch ihn verursachten Verzögerungen zu kompensieren und Mehrkosten, die durch seine Versäumnisse entstanden sind, zu tragen.
VI. Subunternehmer
Der AN ist berechtigt, Subunternehmer mit der Erbringung von Teilleistungen zu beauftragen und hat den AG hierüber zu unterrichten.
Der AN kann Subunternehmer nach eigenem Ermessen wählen, solange diese die geltenden gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen erfüllen.
Der AN bleibt für die vertraglich vereinbarte Leistungserbringung verantwortlich, jedoch haftet er nicht für Verzögerungen oder Mängel, die durch Subunternehmer entstehen, wenn diese vom AG vorgegeben oder genehmigt wurden.
VII. Haftung
Der AN haftet ausschließlich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig (ausgenommen sind Personenschäden).
Die Haftung ist jedenfalls auf die für den konkreten Schadensfall zur Verfügung stehende Versicherungssumme (derzeit Euro 3.000.000,00) beschränkt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden sowie gegenüber Dritten wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Der AN haftet nicht für Mängel, die durch nachträgliche Änderungen oder Eingriffe des AG oder Dritter verursacht wurden.
VIII. Vertragsdauer und Vertragsrücktritt
Der Vertrag beginnt mit dem im Vertrag genannten Datum und endet mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen oder durch Rücktritt. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig, dies gilt sowohl für den AG als auch den AN.
Bei Verzug des AN mit einer Leistung ist ein Rücktritt des AG erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.
Bei Verzug des AG einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages den AN unmöglich macht oder erheblich behindert, ist der AN zum jederzeitigen Vertragsrücktritt nach Verstreichen einer angemessenen Nachfristsetzung berechtigt.
Ist der AN zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält dieser den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des AG. Bei berechtigtem Rücktritt des AG sind von diesem die vom AN erbrachten Leistungen bis zum Rücktritt zu honorieren.
Der Rücktritt ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes zu erklären.
IX. Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Vertragsparteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen.
Der AN ist zur Geheimhaltung seiner Tätigkeit verpflichtet, wenn und solange der AG an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist der AN berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der österreichischen Datenschutzbestimmungen.
X. Urheberrecht
Das vom AN hergestellte Werk ist urheberrechtlich geschützt. Der Vertragspartner erhält daran keine Werknutzungsbewilligung und kein Werknutzungsrecht. Nur unter der Bedingung der vollständigen Vertragserfüllung erhält der Auftraggeber das Recht, das Werk zum vertraglich bedungenen Zweck zu benutzen.
Der AN hat das Recht, von ihm im Zuge der Auftragsabwicklung (auch in digitaler Form) erhobene Daten und Informationen ohne Einschränkung zu verwenden. Sie können insbesondere auch zur Erfüllung eines neuen Auftrages verwendet werden.
XI. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt österreichisches Recht. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist der Sitz des AN ausschließlich örtlich zuständig. Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Gesetz.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
VERBRAUCHER
I. Präambel
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Werkverträge zwischen dem Auftraggeber als Verbraucher (nachstehend kurz „AG“) und der Gelmini & Partner GmbH (nachstehend kurz „AN“).
Abweichungen der nachstehenden AGB gelten nur insoweit diese von der Gelmini & Partner GmbH ausdrücklich anerkannt wurden und der Geltung schriftlich zugestimmt wurde.
II. Vertragsabschluss
Die Anbote des AN verstehen sich unverbindlich und freibleibend insbesondere hinsichtlich des Honorars.
Enthält die Auftragsbestätigung des AN Änderungen gegenüber dem erteilten Anbot, so gelten diese als genehmigt, insofern kein unverzüglicher schriftlicher Widerspruch des AG erfolgt. Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
Der Inhalt der zwischen dem AG und dem AN abgeschlossenen Vereinbarung ergibt sich primär aus dem schriftlichen Werkvertrag samt Anlagen und diesen AGB. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den AN um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.
III. Leistungsumfang
Die vom AN zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der vertraglichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Der AN vertritt den AG im Zusammenhang mit der Tätigkeit des AN als Örtliche Bauaufsicht bei der Abwicklung des Bauprojektes im Ausmaß des vereinbarten Leistungsumfanges.
IV. Honorar und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung der Leistungen des AN erfolgt gemäß den vertraglich vereinbarten Honorarsätzen. Mehrleistungen durch Änderungen, die nicht der Sphäre des AN zuzurechnen sind und eine Neubearbeitung oder Umarbeitung einzelner Bereiche erfordern, insbesondere infolge behördlicher Auflagen, Änderungen relevanter Vorschriften und Gesetze und infolge geänderter Wünsche des AN, sind entsprechend dem erhöhten Leistungsumfang zusätzlich vom AG an den AN zu vergüten.
Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsrückstand von mehr als 30 Tagen ist der AN berechtigt, seine Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen auszusetzen, ohne dass dies als Vertragsverletzung gilt.
V. Pflichten des Auftraggebers
Der AG verpflichtet sich, dem AN alle zur Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der AG sorgt dafür, dass erforderliche Entscheidungen rechtzeitig getroffen werden, um Verzögerungen im Bauablauf zu vermeiden. Der AG hat die durch ihn verursachten Verzögerungen zu kompensieren und Mehrkosten, die durch seine Versäumnisse entstanden sind, zu tragen.
VI. Subunternehmer
Der AN ist berechtigt, Subunternehmer mit der Erbringung von Teilleistungen zu beauftragen und hat den AG hierüber zu unterrichten. Der AN kann Subunternehmer nach eigenem Ermessen wählen, solange diese die geltenden gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen erfüllen. Der AN bleibt für die vertraglich vereinbarte Leistungserbringung verantwortlich, jedoch haftet er nicht für Verzögerungen oder Mängel, die durch Subunternehmer entstehen, wenn diese vom AG vorgegeben oder genehmigt wurden.
VII. Haftung
Der AN haftet ausschließlich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit (dies ausgenommen für Personenschäden), ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung des AN für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden des AG ist soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der AN haftet nicht für Mängel, die durch nachträgliche Änderungen oder Eingriffe des AG oder Dritter verursacht wurden.
VIII. Vertragsdauer und Vertragsrücktritt
Der Vertrag beginnt mit dem im (Werk-)Vertrag genannten Datum und endet mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen oder durch Rücktritt. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig, dies sowohl für AG als auch für AN.
Bei Verzug des AN mit einer Leistung ist ein Rücktritt des AG erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich.
Bei Verzug des AG mit einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages dem AN unmöglich macht oder erheblich behindert, ist der AN nach ungenütztem Verstreichen einer zuvor gesetzten angemessenen Nachfrist mittels eingeschriebenen Briefes zum Vertragsrücktritt berechtigt.
Ist der AN zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält dieser den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des AG. Bei berechtigtem Rücktritt des AG sind von diesem die vom AN erbrachten Leistungen bis zum Rücktritt zu honorieren.
IX. Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Vertragsparteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen. Der AN ist zur Geheimhaltung seiner Tätigkeit verpflichtet, wenn und solange der AG an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist der AN berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der österreichischen Datenschutzbestimmungen.
X. Urheberrecht
Das vom AN hergestellte Werk ist urheberrechtlich geschützt. Der AG erhält daran keine Werknutzungsbewilligung und kein Werknutzungsrecht. Nur unter der Bedingung der vollständigen Vertragserfüllung erhält der AG das Recht, das Werk zum vertraglich bedungenen Zweck zu benutzen. Der AN hat das Recht, von ihm im Zuge der Auftragsabwicklung (auch in digitaler Form) erhobene Daten und Informationen ohne Einschränkung, wenngleich in anonymisierter Form, zu verwenden. Sie können insbesondere auch zur Erfüllung eines neuen Auftrages verwendet werden.
XI. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt österreichisches Recht. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit.